FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge - sowohl allgemein als auch spezifisch zur ginkgo bAV. Erfahren Sie alles über Beitragsoptionen, ETF-basierte Geldanlage, Kosten, Sicherheit und Auszahlung. Bei weiteren Fragen ist unser Team gerne für Sie da.
Im Rahmen der Einführung der ginkgo bAV im Unternehmen begleitet ginkgo auch die Abbildung bestehender bAV-Verträge auf der Plattform. So werden Dokumente und Aktivitäten rund um die bAV auf einer Plattform konsolidiert. In Abstimmung mit dem Unternehmen begleitet ginkgo auch den Wechsel aus bestehenden bAV-Verträgen in die ginkgo bAV und den Deckungskapitalübertrag neu eintretender Mitarbeitender.
Nein, die ginkgo bAV ist provisionsfrei. Es fallen keine versteckten Provisionen, Abschluss- oder Vertriebskosten oder hohe Maklergebühren an.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versorgungsordnung nicht, für Unternehmen mit bAV aber empfehlenswert: Sie legt verbindlich fest, wer unter welchen Voraussetzungen welchen Zuschuss erhält, und schützt vor Risiken wie betrieblicher Übung oder Ungleichbehandlung. ginkgo stellt eine Muster-Versorgungsordnung bereit; eine individuelle Versorgungsordnung erstellt eine Partnerkanzlei, da ginkgo keine Rechtsberatung erbringen darf.
Mehr dazu: Versorgungsordnung in der bAV · Unterstützung bei der Einführung
ginkgo's Ziel ist es, attraktive Gehaltspakete inklusive betrieblicher Vorsorge und finanziellen Benefits für alle Unternehmen möglich zu machen - wie es Großunternehmen und im Bereich Vergütung führende Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden schon lange tun. Angefangen bei einer modernen betrieblichen Altersvorsorge. ginkgo ist sowohl Softwareplattform für moderne, digitale Vorsorgeprodukte als auch Versicherungsmakler mit entsprechender Qualifikation, Erlaubnis und unter gewerberechtlicher Aufsicht.
Über die ginkgo Plattform können Mitarbeitende ihre ginkgo bAV einfach online abschließen und auch Vertragsdaten sowie den Stand des angesparten Kapitals online einsehen und verwalten. Der Zugang zur ginkgo Plattform bleibt auch bei einem Jobwechsel erhalten. HR-Teams behalten über die ginkgo Plattform jederzeit den Überblick über alle bAV-Verträge im Unternehmen - durch die Anbindung an HR-System und Lohnabrechnung wird der administrative Aufwand auf ein Minimum reduziert.
Abschluss der ginkgo bAV
Die ginkgo bAV kann einfach online unter app.ginkgo-hq.de abgeschlossen werden.
Über das Unternehmen erhalten Mitarbeitende einen Einladungslink zur Plattform, auf der ein ginkgo Account erstellt werden kann. Bei Entgeltumwandlung kann der monatliche Beitrag zur ginkgo bAV frei gewählt werden; gleichzeitig gibt es eine Übersicht über die prognostizierte Rente. Anschließend wird der gewünschte ETF oder Fonds ausgewählt. Anschließend werden dem Unternehmen und den Mitarbeitenden die Vertragsdokumente zugeschickt, die digital und sicher signiert werden können.
Verwaltung der ginkgo bAV
Nach Vertragsabschluss haben Mitarbeitende über die ginkgo Plattform jederzeit Zugriff auf ihre ginkgo bAV. Hier können sie ihre Altersvorsorge verwalten, Änderungen vornehmen und einen vollständigen Überblick über das angesparte Kapital sowie die erwartete Rente erhalten. Über app.ginkgo-hq.de melden sie sich mit der E-Mail-Adresse und dem bei der Registrierung gewählten Passwort an.
Das bietet die ginkgo Plattform:
Die ginkgo bAV unterscheidet sich in vier Punkten von vielen markttypischen bAV-Angeboten:
Für Unternehmen bedeutet das: Ein moderner finanzieller Benefit für die Belegschaft bei minimalem administrativem Aufwand.
¹ Annahmen: 60 % Beitragsgarantie, ETF-Rendite 4–8 % p. a., Laufzeit 15–47 Jahre.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge mit ETFs wird langfristig Vermögen fürs Alter aufgebaut. Daher lohnt sich die ginkgo bAV grundsätzlich für:
Nach dem deutschen Betriebsrentengesetz stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Auswahl. Große Unternehmen nutzen häufig die Direktzusage über eigene Rückstellungen oder die Unterstützungskasse, die oft speziell für Führungskräfte eingesetzt wird. Daneben existieren die Pensionskasse und der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Der verbreitetste und für Arbeitnehmende flexibelste Weg ist die Direktversicherung. Hierbei schließt der Arbeitgeber den Vertrag direkt bei einem externen Anbieter ab. Auch die ginkgo bAV ist eine Direktversicherung.
Erfahre mehr im ginkgo Blog Artikel zu den fünf Durchführungswegen
Eine Investition in die bAV ist heute wichtiger denn je, da die gesetzliche Rente als erste Säule der Altersvorsorge oft nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Durch den demografischen Wandel entsteht bei vielen Erwerbstätigen eine sogenannte Rentenlücke - die finanzielle Differenz zwischen dem letzten Einkommen und der späteren gesetzlichen Rente. Die bAV fungiert als zweite Säule des deutschen Rentensystems und bietet einen Weg, diese Lücke zu schließen und Altersarmut vorzubeugen.
Ja. Der Staat fördert die bAV durch Steuer- und Sozialabgabenvorteile im Rahmen der Entgeltumwandlung. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgehen, verringert sich die Abgabenlast:
Zudem gibt es seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2017 eine gezielte Förderung für rein arbeitgeberfinanzierte bAV-Beiträge für Geringverdienende. Mehr dazu in der FAQ „Wie unterstützt der Staat Arbeitgeber bei der bAV für Geringverdienende?".
Arbeitgeber können den Zuschuss zur ginkgo bAV frei gestalten, solange sie bei Entgeltumwandlung mindestens den gesetzlichen Zuschuss von 15 % leisten, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Gängige Zuschussmodelle sind ein höherer prozentualer Zuschuss (etwa 20 % oder mehr), ein fester monatlicher Betrag unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags, ein Matching – der Arbeitgeber ergänzt jeden Euro Eigenbeitrag, z. B. 1:1 oder mit 50 Cent, häufig bis zu einer Obergrenze – oder ein mit der Betriebszugehörigkeit steigender Zuschuss. Ebenso möglich sind eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV – gegebenenfalls mit Verfallbarkeit („Vesting“), die über die ginkgo App sichtbar gemacht wird – oder eine Kombination der Modelle. Alle genannten Modelle lassen sich mit der ginkgo bAV abbilden.
Das gewählte Modell wird in der Versorgungsordnung festgelegt. Bei der Gestaltung des bAV-Programms unterstützt ginkgo, etwa mit Benchmarking zu gängigen Modellen. Rein arbeitgeberfinanzierte Anteile werden unverfallbar, wenn die Person mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage seit drei Jahren besteht.
Mehr dazu: Finanzierungsmodelle im Vergleich · Finanzierungswege
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Beiträge in die ginkgo bAV finanziert werden können: per Entgeltumwandlung, rein arbeitgeberfinanziert oder per Mischfinanzierung als Kombination aus beiden.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge in die bAV direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt - vor Steuer- und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber überweist das Gehalt also nicht komplett an die Mitarbeitenden, sondern zieht die Beiträge (z.B. 50 €) ab und überweist diese in die ginkgo bAV. Die Höhe der monatlichen Beiträge können die Mitarbeitenden bei Abschluss selbst wählen und auf der ginkgo Plattform monatlich anpassen, pausieren oder zusätzliche Beiträge leisten. Jährlich sind Beiträge bis zu 4.056 € sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 € steuerfrei. Das sind 4 % bzw. 8 % der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2026). Damit werden Einkommen und Besteuerung in die Zukunft verschoben - nachdem das Kapital (mit Zinseszinseffekt) für die Rente gewirtschaftet hat. Und das dann meist zu einem niedrigeren Steuersatz.
Außerdem muss der Arbeitgeber die Beiträge mit mindestens 15 % bezuschussen, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
In der Darstellung unten zeigt sich beispielhaft, wie stark Altersvorsorge in der bAV staatlich gefördert wird: Der Gesamtbeitrag zur bAV liegt bei 60 €, während der tatsächliche Nettobeitrag durch die Einsparung von Steuer- und Sozialabgaben nur 26 € beträgt. Die von Mitarbeitenden und Arbeitgeber per Entgeltumwandlung eingezahlten Beiträge gehören von Beginn an unverfallbar den Mitarbeitenden.

Zu beachten ist, dass bAV-Einzahlungen aus dem Bruttogehalt zwangsläufig die Beiträge in die Sozial- und Rentenversicherung reduzieren, was die gesetzliche Rente und etwaiges Arbeitslosengeld entsprechend verringert. Bei privater Krankenversicherung kann eine Verringerung des Bruttogehalts dazu führen, dass die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird und damit das Privileg verloren geht, weiterhin privat versichert zu bleiben.
Arbeitgeberfinanzierung
Als Alternative zur Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber die Beiträge für die bAV auch allein übernehmen. Das bedeutet: Die Mitarbeitenden erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Bei dieser arbeitgeberfinanzierten Variante sieht das Betriebsrentengesetz eine besondere Regelung vor: Die unverfallbaren Ansprüche auf die ginkgo bAV entstehen, sobald die mitarbeitende Person mindestens 21 Jahre alt ist und die Direktversicherung seit mindestens drei Jahren besteht. Das angesparte Kapital gehört dann unwiderruflich den Mitarbeitenden - auch wenn das Unternehmen vor Rentenbeginn verlassen wird.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von der Lebensphase, dem Einkommen, der Vorsorgelücke in der gesetzlichen Rente sowie den persönlichen Zielen und bisherigen Aktivitäten zur Altersvorsorge ab.
Zur Orientierung:
Wichtig ist, dass der Beitrag zur finanziellen Situation der Mitarbeitenden passt. Mit ginkgo sind sie jederzeit flexibel und können ihre Sparrate ganz einfach kostenlos monatlich anpassen - beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung oder wenn sich die Lebensumstände ändern. So bleibt die betriebliche Altersvorsorge stets im Griff.
Durch die Entgeltumwandlung werden die bAV-Beiträge direkt vom Bruttogehalt gezahlt - vor Steuern und Sozialabgaben. Dadurch ist der tatsächliche Nettoabzug deutlich geringer als der Bruttobeitrag. Der individuelle Nettobeitrag hängt vom persönlichen Steuersatz, Krankenversicherungsstatus, Einkommen und gewählten Bruttobeitrag ab. Das untere Beispiel dient nur zur Orientierung - die konkrete Auswirkung auf das Nettogehalt variiert je nach persönlicher Situation.
Beispielrechnung: Bei einem Bruttobeitrag von 100 € pro Monat in die bAV beträgt der tatsächliche Nettoabzug nur etwa 52 €. Der Rest wird durch Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnisse aufgefüllt. Zusätzlich bezuschusst der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung mit mindestens 15 %. Hinzu kommt: Auf den eingezahlten Bruttobetrag arbeitet das Kapital mit Zinseszinseffekt für die spätere Rente.
Bei einem Arbeitgeberzuschuss von 20% werden im Beispiel 120 € für die Altersvorsorge genutzt, aber effektiv nur 52€ eingezahlt.
Beispielannahmen: 30 Jahre, 55 Tsd Bruttojahreseinkommen, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung (2,5 % Zusatzbeitrag)
2026 können bis zu 4.056 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei in die ginkgo bAV eingezahlt werden. Die Grenzen sind gesetzlich festgelegt und beziehen sich auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung:
Beiträge über diese Grenzen hinaus sind grundsätzlich möglich, verlieren aber ihre steuerliche Vorteilhaftigkeit und werden wie reguläres Einkommen behandelt - in diesem Bereich ist die bAV als Sparform meist nicht mehr die effizienteste Lösung.
Ja, die Beitragszahlung kann in der ginkgo bAV monatlich kostenlos angepasst oder sogar vollständig pausiert werden - ein großer Vorteil von ginkgo. Änderungen sind bis zur Frist der Gehaltsabrechnung des Unternehmens kostenfrei möglich, typischerweise mindestens bis zum 10. Tag des jeweiligen Monats.
Idealerweise wird die Sparrate konstant gehalten und nur bei größeren Veränderungen angepasst. So lässt sich langfristig besser planen und die Altersvorsorge optimal in das persönliche Budget integrieren.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017 wurde der sogenannte bAV-Förderbetrag für Geringverdienende eingeführt (§ 100 EStG). Er funktioniert so:
Für Unternehmen mit Mitarbeitenden im unteren Einkommensbereich ist das ein attraktives Instrument: Eine arbeitgeberfinanzierte bAV wird durch die Förderung deutlich günstiger - bei gleichzeitig hoher Wirkung für die mitarbeitende Person, die so eine Altersvorsorge erhält, ohne selbst Beiträge zu leisten.
Die Rendite in der ginkgo bAV stammt aus dem gewählten ETF oder Fonds und zusätzlich aus dem Deckungskapital, das garantiert mit 1 % p. a. verzinst wird (Gesamtverzinsung 2,2 %, Stand 2026); seine Überschüsse fließen ebenfalls in den ETF oder Fonds.
1. ETF-Rendite (Hauptanteil): Der größte Renditebeitrag kommt aus dem gewählten ETF oder Fonds, der breit diversifiziert in globale Aktienmärkte investiert. Der ETF-Anteil am Vertragsguthaben steigt über die Laufzeit und liegt zu Rentenbeginn typischerweise zwischen 50 % und 90 %, je nach Laufzeit und Marktentwicklung.¹
2. Deckungskapital und Überschüsse (Zusatzanteil): Den Teil jedes Beitrags, den der Lebensversicherer für die Beitragsgarantie (wählbar, typischerweise 60 %) benötigt, legt er als Deckungskapital in seinem Sicherungsvermögen an. Wie groß dieser Teil ist, hängt von der gewählten Garantie und der Restlaufzeit ab. Das Deckungskapital wird garantiert mit 1 % p. a. verzinst, die Gesamtverzinsung beträgt 2,2 % (Stand 2026). Die Überschüsse aus dem Deckungskapital werden monatlich gutgeschrieben und in den gewählten ETF oder Fonds investiert.
Mehr dazu: Was sind Überschüsse? · Wie werden die Beiträge angelegt?
¹ Annahmen: 60 % Beitragsgarantie, ETF-Rendite 4–8 % p. a., Laufzeit 15–47 Jahre.
Die Vorauswahl der in der ginkgo bAV wählbaren ETFs und aktiv gemanagten Fonds trifft das Unternehmen - ginkgo unterstützt dabei beratend. Die Auswahl orientiert sich an drei Kriterien: Kosteneffizienz, globale Diversifikation und Eignung für die langfristige Altersvorsorge.
Aus der so kuratierten Auswahl können die Mitarbeitenden den ETF oder Fonds wählen, der ihren persönlichen Präferenzen am besten entspricht.
In der Regel wird in der ginkgo bAV ein ETF oder Fonds bespart. In Abstimmung mit dem Unternehmen können aber auch mehrere ETFs oder Fonds ausgewählt und bespart werden.
Dies ist allerdings nicht notwendig. Da die vorausgewählten ETFs und Fonds bereits global diversifiziert sind, wird auch mit einem einzelnen Fonds eine breite Streuung über Märkte und Sektoren erreicht. Ein Wechsel der gewählten ETFs oder Fonds ist einmal pro Jahr kostenfrei möglich.
Ja. Der gewählte ETF oder Fonds kann einmal pro Jahr kostenfrei gewechselt werden. In der ginkgo bAV wird in der Regel ein ETF oder Fonds zur Zeit bespart - das hält Komplexität und Kosten gering.
Diese Struktur ist bewusst gewählt: Sie sorgt für einen klaren Anlagefokus über lange Laufzeiten hinweg und vermeidet die Renditeverluste, die durch häufiges Umschichten („Performance-Chasing") oft entstehen. Die vorausgewählten ETFs und Fonds sind alle global diversifiziert - bereits mit einem einzelnen Fonds wird also eine breite Streuung über Märkte und Sektoren erreicht.
Die ginkgo bAV setzt auf ETFs als Renditemotor: Die Beiträge fließen in den gewählten ETF oder Fonds – bis auf den Teil, den der Lebensversicherer für die Beitragsgarantie (wählbar, in der Regel 60 %) benötigt. Dieser Teil bildet das Deckungskapital, das der Lebensversicherer in seinem Sicherungsvermögen anlegt; wie groß er ist, hängt von der gewählten Garantie und der Restlaufzeit ab.
Auch dieser Teil arbeitet für den ETF: Die Überschüsse aus dem Deckungskapital fließen laufend in den ETF oder Fonds. So wächst der ETF-Anteil am Vertragsguthaben über die Laufzeit und liegt zu Rentenbeginn typischerweise bei 50 bis 90 %.¹
¹ Annahmen: 60 % Beitragsgarantie, ETF-Rendite 4–8 % p. a., Laufzeit 15–47 Jahre.
Die myLife Lebensversicherung kann Überschüsse erwirtschaften - beispielsweise wenn geringere Kosten anfallen, bei der Kapitalanlage im Sicherungsvermögen höhere Erträge erzielt werden oder wenn die Sterblichkeit der Versicherten von den ursprünglichen Annahmen abweicht. Ein Großteil dieser Überschüsse wird an die Versicherten weitergegeben. Dies ist gesetzliche Vorschrift.
Überschüsse vor Rentenbeginn
Während der Ansparphase der ginkgo bAV profitieren die Versicherten zusätzlich von laufenden Überschüssen, die myLife dem Vertrag monatlich gutschreibt. Die erste Gutschrift erfolgt zu Beginn des zweiten Monats nach Vertragsbeginn, die letzte zum Renteneintritt.
Die Höhe der Überschüsse wird jährlich in der Überschussdeklaration festgelegt und orientiert sich am Deckungskapital des Vertrages zum Ende des eben abgelaufenen Monats. Diese Überschüsse werden in den gewählten ETF investiert und erhöhen somit das angesparte Kapital. Da das so gebildete Fondsvermögen Teil des Vertragsguthabens ist, steigert es langfristig die Altersvorsorge. Die Gesamtverzinsung des Deckungskapitals beträgt 2,2 % (Stand 2026).
Schlussanteil
Der sogenannte Schlussanteil wird dem Vertrag gutgeschrieben, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Die Höhe des Schlussanteils wird in der jährlichen Überschussdeklaration in Prozent der maßgeblichen Summe festgelegt. Diese maßgebliche Summe entspricht dem Sicherungsvermögen zum Ende jedes abgelaufenen Versicherungsjahres. Der Schlussanteil gehört zum Vertragsguthaben und wird auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven angerechnet. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen der myLife über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz der myLife ausgewiesen sind.
Überschüsse nach Rentenbeginn
Nach Rentenbeginn erfolgt die Beteiligung an Überschüssen per dynamischer Bonusrente. Hier werden die Überschüsse nicht direkt ausgezahlt, sondern fließen in eine kontinuierliche Erhöhung der garantierten Rente. Dadurch steigt die garantierte Rente jedes Jahr dauerhaft an. Aktuell beträgt dieser Anstieg 1,28 % pro Jahr (Stand 2026).
Arbeitgeber zahlen ginkgo eine monatliche Plattformgebühr (ab 20 €) für die gesamte Belegschaft – ohne Mehrkosten pro verwaltetem Vertrag – sowie eine einmalige Implementierungsgebühr. Die Plattformgebühr ist nach Unternehmensgröße und bAV-Programm gestaffelt, die Implementierungsgebühr richtet sich nach Unternehmensgröße und Implementierungsaufwand.
Enthalten sind folgende Leistungen:
Abschlussprovisionen fallen nicht an.
Mehr dazu: Preise · Laufende Kosten für Mitarbeitende
Die ginkgo bAV ist eine sogenannte Nettopolice - sie kommt ohne Abschlussprovisionen aus, die in vielen traditionellen bAV-Verträgen in den ersten Jahren das angesparte Kapital erheblich schmälern und den Zinseszinseffekt beeinträchtigen.
Die laufenden Kosten für Mitarbeitende setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Effektivkosten ab 0,67 % (abhängig von Beitrag, Laufzeit und gewähltem ETF). Alle Gebühren werden monatlich dem Vertragsguthaben entnommen und in der ginkgo App transparent und einzeln ausgewiesen.
Kostenlose Änderungen
Für Änderungen, zum Beispiel beim Beitrag (monatlich möglich) oder auch beim Wechsel des gewählten ETFs oder Fonds (jährlich möglich), fallen bei der ginkgo bAV keine Kosten an.
Mehr Informationen unter https://www.ginkgo-hq.de/preise
Die Kosten in der Rentenphase hängen von der gewählten Auszahlungsart ab:
Hintergrund: Die Kosten in der Rentenphase decken die lebenslange Verwaltung und das Langlebigkeitsrisiko ab, das myLife für die Versicherten trägt - also die Garantie, dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn das Kapital statistisch bereits aufgebraucht wäre.
Zu beachten ist, dass auf Auszahlungen in der Rentenphase die nachgelagerte Besteuerung greift. Sie gilt für alle Leistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen.
Nein, bei der ginkgo bAV fallen keine versteckten Gebühren an. Alle anfallenden Kosten sind in der App transparent und einzeln ausgewiesen.
Nein, die ginkgo bAV ist provisionsfrei. Es fallen keine versteckten Provisionen, Abschluss- oder Vertriebskosten oder hohe Maklergebühren an.
Diese schmälern in den ersten Vertragsjahren das angesparte Kapital erheblich und beeinträchtigen den Zinseszinseffekt nachhaltig. Durch den Verzicht auf Provisionen fließt jeder eingezahlte Euro direkt in die Kapitalanlage und arbeitet von Anfang an für den Vermögensaufbau. Dieser Ansatz schafft gleichzeitig eine transparente und faire Kostenstruktur.
Grundsätzlich nicht – da das Kapital in der bAV der Altersvorsorge dient, ist das Guthaben bis zum Rentenbeginn gebunden; frühestens ab dem 62. Lebensjahr kann eine Rente oder Kapitalauszahlung abgerufen werden. Diese Bindung ist die Voraussetzung dafür, dass die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind und vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Ausnahmen sind gesetzlich eng begrenzt, etwa die Abfindung sehr kleiner Anwartschaften nach § 3 BetrAVG.
Für kurzfristige Ausgaben ist daher eine separate Rücklage außerhalb der bAV sinnvoll. In finanziell engen Phasen lassen sich die Beiträge in der ginkgo bAV monatlich flexibel und kostenlos senken oder pausieren.
Mehr dazu: Renteneintrittsalter · Beiträge anpassen oder pausieren
Das reguläre Renteneintrittsalter in der ginkgo bAV liegt bei 67 Jahren. Die Rente kann aber auch vorzeitig (ab dem 62. Lebensjahr) oder aufgeschoben (maximal ab dem 85. Lebensjahr) abgerufen werden. Eine flexible Vorverlegung oder Verlängerung ist jeweils bis zu zweimal möglich. Auch ein unterjähriger Rentenbeginn ist wählbar.
Ein späterer Renteneintritt ermöglicht es, länger in ETFs zu investieren und das Kapital weiter wachsen zu lassen. Dabei wird der Rentenfaktor auf Basis der garantierten Berechnungsgrundlagen neu berechnet. Je später der Rentenbeginn, desto höher der Rentenfaktor. Das Renteneintrittsalter kann bis zu 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn angepasst werden, indem der ginkgo Support kontaktiert wird.
Zu Rentenbeginn stehen drei Auszahlungsoptionen zur Verfügung:
Die Auszahlungsvariante kann bis 12 Monate vor Rentenbeginn geändert werden, indem der ginkgo Support kontaktiert wird.
In der Rentenphase erfolgt standardmäßig eine lebenslange Rente. Deren Höhe wird durch den sogenannten Rentenfaktor bestimmt, der angibt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 € Vorsorgekapital mindestens gezahlt wird.
Ein garantierter Rentenfaktor von beispielsweise 30 bedeutet bei einem Vorsorgekapital von 100.000 € eine monatliche Rente von mindestens 300 €.
Die myLife Lebensversicherung garantiert diesen Rentenfaktor bereits beim Abschluss der ginkgo bAV - ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Fondssparplänen.
Da myLife bei der Kapitalanlage Überschüsse erzielt und eine Höchstrentenzusage gibt, kann die tatsächlich ausgezahlte Rente auch deutlich höher ausfallen als die garantierte. Diese Höchstrentenzusage, auch Besserstellungsgarantie, funktioniert so: Zum Zeitpunkt des Renteneintritts wird geprüft, ob sich die Berechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor verbessert haben (z.B. der sogenannte Garantiezins oder die Sterbetafel). Sind die aktuellen Konditionen günstiger, erfolgt automatisch die höhere Rente. Die Rente kann also nur steigen, aber nicht unter das sinken, was nach dem bei Vertragsabschluss garantierten Rentenfaktor zusteht.
Nein, das Ablaufmanagement in der ginkgo bAV ist optional: Auf Wunsch schichtet der Lebensversicherer das im ETF angelegte Guthaben in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn schrittweise in risikoärmere Fonds um. Dadurch reduziert sich das Risiko, dass Kursschwankungen kurz vor dem Renteneintritt das Guthaben schmälern. Fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn informiert der Lebensversicherer mit einem Ablaufcheck über diese Option. Zu Rentenbeginn werden alle im ETF angelegten Anteile in das Sicherungsvermögen des Lebensversicherers übertragen.
Die ginkgo bAV unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei (bis 8 % der BBG), die spätere Rente oder Kapitalauszahlung wird dafür mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Dieses Prinzip ist in der Regel vorteilhaft, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter in den meisten Fällen niedriger liegt als während des Erwerbslebens - die Besteuerung verschiebt sich also in eine Phase mit voraussichtlich geringerer Steuerlast.
Wichtig zu beachten:
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen auf Versorgungsleistungen aus der bAV grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dabei gelten unterschiedliche Regeln:
Konkret:
Die bAV-Verträge der Mitarbeitenden bleiben vollständig bestehen, wenn ein Unternehmen den Plattformvertrag mit ginkgo beendet, denn die Direktversicherungen bestehen zwischen Arbeitgeber und Lebensversicherer – ginkgo ist nicht Vertragspartei. Guthaben, Beitragsgarantie und Rentenansprüche bleiben unverändert; ginkgo hat zu keiner Zeit Zugriff auf Beiträge oder Guthaben.
Mitarbeitende behalten auch danach Zugang zur ginkgo App; Kundendienst und Kommunikation mit den Mitarbeitenden übernimmt der Lebensversicherer.
Mehr dazu: Insolvenz von ginkgo · Zugang zum Kapital
Ja, die bAV mit ginkgo ist durch ein mehrstufiges, gesetzlich verankertes Sicherungssystem geschützt:
Mehr Details zu den einzelnen Punkten finden sich in den folgenden FAQs in diesem Bereich.
Die Beitragsgarantie in der ginkgo bAV ist wählbar und liegt in der Regel bei 60 %: Mindestens dieser Anteil der eingezahlten Beiträge steht zu Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Festgelegt wird die Höhe vom Arbeitgeber. Der Teil jedes Beitrags, den der Lebensversicherer für die Garantie benötigt, fließt ins Deckungskapital, das mit einem Rechnungszins von 1 % p. a. garantiert verzinst wird – die tatsächliche Gesamtverzinsung liegt höher, aktuell bei 2,2 % (Stand 2026); der übrige Beitrag fließt in den gewählten ETF oder Fonds.
Ja. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die ginkgo bAV als private Rentenversicherung mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Die mitarbeitende Person wird dabei neuer Versicherungsnehmer des Vertrages. Der Zugang zur ginkgo Plattform bleibt kostenlos erhalten - die Vorsorge kann also weiterhin in gewohnter Umgebung verwaltet werden.
Für die privat gezahlten, ungeförderten Beiträge kann die sogenannte 12/62-Regel greifen: Wenn nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Kapitalauszahlung für den ungeförderten Beitragsanteil gewählt wird, sind 50 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibenden Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung ist steuerlich günstiger als die Abgeltungssteuer, die bei klassischen Fondssparplänen anfällt.
ginkgo hat zu keiner Zeit Zugang zum Kapital der Mitarbeitenden. Als zuverlässigen Partner für die Verwaltung des Kapitals und der späteren Rentenzahlungen arbeitet ginkgo mit der myLife Lebensversicherung AG zusammen - einem deutschen Lebensversicherungsunternehmen mit Sitz in Göttingen, sehr guten Ratings, reguliert und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die myLife Lebensversicherung aus Göttingen bietet ihren Kundinnen und Kunden als einziger Lebensversicherer in Deutschland ausschließlich provisionsfreie Nettotarife an, die kostenoptimiert, flexibel und transparent für mehr Geld sorgen. Sie ist spezialisiert auf innovative Vorsorgelösungen, bei denen von Beginn an mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Für das Jahr 2026 bietet myLife eine Gesamtverzinsung von 2,2 % an.
Stabilität der myLife
Die myLife Lebensversicherung weist eine sehr hohe Solvabilität auf, was bedeutet, dass sie mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet ist. Die Solvabilitätsquote ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einer Versicherungsgesellschaft im Krisenfall. Eine Quote von 100 % bedeutet, dass die Versicherung gerade ausreichend Eigenmittel besitzt. Mit einer Solvabilitätsquote von 261 % (Stand: 31.12.2025) erfüllt die myLife Lebensversicherung die gesetzlichen Anforderungen deutlich und zeigt ihre hohe finanzielle Stabilität.
Im Belastungstest des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen erhielt myLife die Note „sehr gut". Zudem bescheinigt die renommierte Ratingagentur Assekurata dem Unternehmen eine starke Finanzkraft (A+) mit stabilem Ausblick.
Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherungseinrichtung
Die Protektor Lebensversicherung-AG fungiert als Sicherungseinrichtung für alle deutschen Lebensversicherer und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen. Sollte die myLife Lebensversicherung AG wider Erwarten zahlungsunfähig werden, übernimmt Protektor sämtliche Versicherungsverträge und führt diese kommissarisch weiter. Dadurch sind die garantierten Leistungen, wie beispielsweise die Rente, sowie bereits gewährte Gewinnbeteiligungen abgesichert. So bleibt der Anspruch auf Leistungen aus der ginkgo bAV auch im Krisenfall bestehen.
Eine unwahrscheinliche Insolvenz von ginkgo hätte keine Auswirkungen auf das Guthaben in der ginkgo bAV: Die Verträge bestehen zwischen Arbeitgeber und der myLife Lebensversicherung AG, und ginkgo hat zu keiner Zeit Zugriff auf Beiträge oder Guthaben. myLife würde in diesem Fall Kundendienst und Kommunikation mit den Mitarbeitenden übernehmen. ginkgo ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO bei der IHK Berlin registriert.
Werden die Beiträge in die ginkgo bAV aus dem Bruttogehalt gezahlt, ist das gesparte Kapital auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers gesichert. Das liegt daran, dass im Rahmen der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf das Rentenkapital besteht. Auch bei einer arbeitgeberfinanzierten ginkgo bAV ist das Kapital insolvenzgeschützt, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf das Rentenkapital erworben wurde.
Das Vermögen in der ginkgo bAV ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB II vor dem Zugriff im Rahmen des Bürgergeldes geschützt. Sollte einmal staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden müssen, verlangen Behörden in der Regel, dass vorhandene Ersparnisse zunächst aufgebraucht werden. Da die betriebliche Altersvorsorge jedoch eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist, die speziell für den Ruhestand vorgesehen ist, bleibt das Guthaben in der ginkgo bAV unangetastet.
ginkgo verarbeitet personenbezogene Daten DSGVO-konform und ausschließlich zu den erforderlichen Zwecken der betrieblichen Altersversorgung – grundsätzlich im Auftrag des Arbeitgebers und des Versicherers. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) stellen sicher, dass die Daten nur nach strengen Weisungen verarbeitet werden. Weitere Details finden sich in der Datenschutzerklärung.
Ja, nach einem Arbeitgeberwechsel lässt sich das Guthaben (der sogenannte Übertragungswert) einer bAV vom früheren Arbeitgeber in die ginkgo bAV übertragen – innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden besteht darauf in der Regel ein Rechtsanspruch (§ 4 Abs. 3 BetrAVG), sofern der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt (2026: 101.400 €). Darüber hinaus ist eine Übertragung über das Übertragungsabkommen der Lebensversicherer meist auch dann möglich, wenn der neue Vertrag innerhalb von 15 Monaten nach dem Ausscheiden beginnt. ginkgo bereitet den Übertragungsantrag vor, der Lebensversicherer der ginkgo bAV wickelt die Übertragung direkt mit dem bisherigen Versicherer ab.
Mehr dazu: Arbeitgeberwechsel · Bestehende bAV-Verträge
Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Berufslebens gibt es mit der ginkgo bAV vier Optionen. Ganz wichtig dabei: Der Zugang zur ginkgo Plattform bleibt dauerhaft kostenlos.
Bei einer arbeitgeberfinanzierten ginkgo bAV muss bereits eine unverfallbare Anwartschaft erworben sein. Nach dem Betriebsrentengesetz tritt diese ein, wenn das 21. Lebensjahr vollendet ist und die Versorgungszusage seit mindestens 3 Jahren besteht.
Das Expertenteam von ginkgo steht hierbei unterstützend zur Seite und kümmert sich z.B. um die Kommunikation mit Versicherer(n) bei einem Kapitalübertrag.
Die 12/62-Regel:
Diese kann greifen, wenn die ginkgo bAV privat, also ungefördert, weitergeführt wird. Die Leistungen aus den ungeförderten Beiträgen werden dann wie eine private Lebensversicherung besteuert. Wenn nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Kapitalauszahlung für den ungeförderten Beitragsanteil gewählt wird, sind 50 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibenden Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung ist steuerlich günstiger als die Besteuerung der Erträge über die Abgeltungssteuer, die bei klassischen Fondssparplänen anfällt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland wird die mitarbeitende Person - ähnlich wie bei einem Arbeitgeberwechsel - neuer Versicherungsnehmer der ginkgo bAV. Der Vertrag kann entweder beitragsfrei gestellt oder privat als Lebensversicherung weiter bespart werden. Weitere Informationen zum privaten Besparen der bAV finden sich in der FAQ „Was passiert mit der ginkgo bAV bei einem Jobwechsel?“.
Bei Auszahlung der Rente aus der ginkgo bAV im Ausland hängt es vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land des Wohnsitzes ab, welches Steuerrecht Anwendung findet.
Für genauere Informationen ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig und kümmert sich zentral um die Besteuerung von Auslandsrenten.
Über die ginkgo Plattform bleibt weiterhin einfacher Zugang zur bAV bestehen. Außerdem unterstützen ginkgo und myLife (Versicherer) gerne bei weiteren Fragen.
Im Todesfall wird das angesparte bAV-Vermögen (bei Entgeltumwandlung sofort, bei arbeitgeberfinanzierter bAV sobald das unwiderrufliche Bezugsrecht erworben wurde) verwendet, um eine Hinterbliebenenversorgung zu finanzieren. Dazu gibt es verschiedene Optionen. Die gewählte Option (Option A ist in der ginkgo bAV standardmäßig voreingestellt) ist auf Antrag änderbar.
„Hinterbliebene" sind der Ehepartner (oder eingetragener Lebenspartner) sowie kindergeldberechtigte Kinder. Alternativ kann die Leistung an den Lebensgefährten / die Lebensgefährtin gezahlt werden, sofern diese Person namentlich benannt wurde und eine Erklärung über das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vorliegt. Sollten keine Hinterbliebenen vorhanden oder benannt sein, zahlt myLife ein Sterbegeld von maximal 8.000 € an die Erben aus.
Option A | Während der Ansparphase + 10 Jahre Rentengarantiezeit
Der Standard in der ginkgo bAV: Das angesparte Kapital steht den Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente in der Ansparphase sowie in den ersten zehn Jahren nach Rentenbeginn zu. Bei einem Renteneintrittsalter ab dem 85. Lebensjahr beträgt die Rentengarantiezeit fünf Jahre.
Beispiel: Verstirbt die versicherte Person 4 Jahre nach Beginn der Rentenzahlungen, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden 6 Jahre Rentenanspruch.
Mit dieser Absicherung fällt die Rente im Vergleich zu Option C minimal geringer aus.
Option B | Während der Ansparphase + Restkapitalabfindung
Das angesparte Kapital steht den Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente in der Ansparphase zu, und als Restkapitalabfindung in der Rentenphase, sofern die versicherte Person vor Ende des Versicherungsjahres verstirbt, in dem das 87. Lebensjahr vollendet wird.
Beispiel: Verstirbt die versicherte Person 4 Jahre nach Beginn der Rentenzahlungen, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente aus dem bestehenden Restkapital. Dieses ergibt sich aus dem angesparten Kapital zum Rentenbeginn abzüglich der bereits ausgezahlten Rente.
Diese Absicherung mindert die Rente um einen bestimmten Prozentsatz.
Option C | Nur in der Ansparphase
Verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, steht das angesparte Kapital den Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente zu. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Rentenphase, erhalten die Hinterbliebenen hingegen nichts.
In diesem Fall ist die Rente am höchsten.
Die technische Einrichtung der ginkgo Plattform dauert weniger als 30 Minuten, da sie sich direkt in bestehende HR- und Payroll-Systeme integriert. Die laufende Verwaltung und die vorbereitende Lohnbuchhaltung der bAV übernimmt anschließend ginkgo. HR behält über die Plattform den Überblick und kann das Automatisierungslevel frei wählen.
Von ginkgos Seite aus kann die ginkgo bAV sehr schnell starten: Ein Launch ist innerhalb des laufenden Monats möglich, und die technische Anbindung der Plattform an bestehende HR-Systeme und die Payroll dauert weniger als 30 Minuten. Den weiteren Zeitplan bestimmt das Unternehmen selbst. ginkgo unterstützt bei der Gestaltung des Programms und begleitet den Launch im Unternehmen.
Mehr dazu: Launch & Kommunikation · Aufwand der Einführung
Die Beratung zur bAV übernimmt ginkgo als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO – HR muss keine fachlichen Fragen zur bAV beantworten. Mitarbeitende erhalten alle wichtigen Informationen beim Launch-Event, in den ginkgo Unterlagen, in der Wissensdatenbank und direkt in der ginkgo App und können die ginkgo bAV anschließend komplett im Self-Service abschließen, Verkaufsgespräche gibt es nicht.
Bei Bedarf können Mitarbeitende jederzeit mit ginkgo sprechen: Sie buchen einen kurzen Termin mit dem ginkgo Team oder stellen ihre Frage per E-Mail oder direkt über die ginkgo App. Anfragen, die bei HR ankommen, können einfach an ginkgo weitergeleitet werden.
Mehr dazu: Support · Support-Optionen im laufenden Betrieb
Der Abschluss der ginkgo bAV erfolgt vollständig digital. Zunächst schließt das Unternehmen einen Vertrag zur Nutzung der ginkgo Plattform. Anschließend registrieren sich die Mitarbeitenden dort selbstständig, wählen ihren monatlichen Beitrag sowie den gewünschten ETF oder Fonds aus und schließen die bAV innerhalb von wenigen Minuten ab.
Über den persönlichen Zugang zur Plattform haben Mitarbeitende danach jederzeit Einsicht in ihre Altersvorsorge und können Anpassungen, etwa Änderungen der Beitragshöhe, eigenständig und flexibel vornehmen.
ginkgo begleitet die Einführung der bAV im Unternehmen umfassend. Zum Start der bAV vermittelt ein von ginkgo geführtes Launch Event allen Mitarbeitenden alle relevanten Informationen - vor Ort im Unternehmen oder digital. Für die weitere Orientierung und Detailfragen stehen eine umfangreiche Wissensdatenbank, das ginkgo Booklet sowie das ginkgo Expertenteam zur Verfügung.
Während des gesamten Einführungsprozesses und darüber hinaus ist das ginkgo Team für individuelle Anliegen erreichbar und unterstützt sowohl HR als auch Mitarbeitende jederzeit bei Fragen.
Im laufenden Betrieb erreichen Unternehmen und Mitarbeitende das ginkgo Team per E-Mail an hallo@ginkgo-hq.de, telefonisch oder per Videocall; Mitarbeitende können außerdem kurze Termine buchen oder ihre Fragen direkt über die ginkgo App stellen. Antworten auf häufige Fragen finden sich jederzeit in der Wissensdatenbank, in der ginkgo App und auf der ginkgo Plattform.
Ob konkrete Fragen oder ein erster Überblick: In einem kurzen Gespräch zeigen wir, wie die ginkgo bAV für Mitarbeitende echten Mehrwert schafft, People & HR entlastet und sich für Unternehmen endlich lohnt.
Ob konkrete Fragen zum Pricing oder ein genereller Überblick zu ginkgo: In einem kurzen Gespräch zeigen wir, wie die ginkgo bAV für Mitarbeitende echten Mehrwert schafft, People & HR entlastet und sich für Unternehmen endlich lohnt.