
- Verfasst vonPhilip Liebenow
- Veröffentlicht am29.March
- Lesezeit5min
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kennt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Die Wahl des Durchführungswegs bestimmt, wer das Kapital verwaltet, wo die Haftung liegt und wie hoch der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ausfällt. Dieser Beitrag erklärt alle fünf Modelle und ordnet ein, warum die Direktversicherung – insbesondere in der ETF-basierten Variante – für die meisten KMU der praktikabelste Weg ist.
Auf einen Blick
Fünf Wege, ein Ziel: Das BetrAVG definiert drei externe Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und zwei interne (Direktzusage, Unterstützungskasse). Sie unterscheiden sich in Haftung, Bilanzwirkung und Verwaltungsaufwand.
Extern vs. intern: Bei den externen Wegen übernimmt ein Versorgungsträger die Kapitalanlage und Auszahlung – kein Bilanzrisiko für den Arbeitgeber. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse ist die Verpflichtung stärker beim Unternehmen verankert. Bei allen fünf Durchführungswegen besteht eine subsidiäre Haftung des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Direktversicherung als Praxisstandard im KMU: Der am weitesten verbreitete Durchführungsweg in kleinen und mittleren Unternehmen. Als ETF-basierte, provisionsfreie Fondspolice verbindet sie geringen Aufwand mit hohen Renditechancen für Mitarbeitende.
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