FAQ

Häufig gestellte Fragen zur ginkgo bAV

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge - sowohl allgemein als auch spezifisch zur ginkgo bAV. Erfahren Sie alles über Beitragsoptionen, ETF-basierte Geldanlage, Kosten, Sicherheit und Auszahlung. Bei weiteren Fragen ist unser Team gerne für Sie da.

Was macht ginkgo?

ginkgo will attraktive Gehaltspakete inklusive betrieblicher Vorsorge und finanziellen Benefits für alle Unternehmen möglich machen - wie es Großunternehmen und im Bereich Vergütung führende Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden schon lange bieten. Angefangen bei einer modernen betrieblichen Altersvorsorge. ginkgo ist sowohl Softwareplattform für moderne, digitale Vorsorgeprodukte als auch Versicherungsmakler mit entsprechender Qualifikation, Erlaubnis und unter gewerberechtlicher Aufsicht.

Was ist der Unterschied der ginkgo bAV zu markttypischen Angeboten?

Die ginkgo bAV unterscheidet sich in vier Punkten von vielen markttypischen bAV-Angeboten:

  • Keine Provisionen: Es fallen keine Abschluss- und Vertriebsprovisionen an.
  • Transparente, niedrige Kosten: Die laufenden Kosten liegen bei durchschnittlicher Beitragshöhe und über 20 jähriger Laufzeit unter 1 % pro Jahr und werden in der App einzeln und transparent ausgewiesen.
  • ETF-basierte Kapitalanlage: Die Beiträge werden zum Großteil in einen global diversifizierten ETF investiert - anders als bei klassischen bAV-Verträgen, die häufig auf rein klassischen Versicherungstarifen basieren. Der restliche Teil wird im Sicherungsvermögen der Versicherung angelegt, mit dem die Beitragsgarantie abgesichert wird.
  • Vollständig digitaler Abschluss und Verwaltung: Mitarbeitende schließen ihre bAV online ab und verwalten sie über die ginkgo App. Beiträge können monatlich kostenfrei angepasst werden. Auch für HR Teams ist die Verwaltung komplett digital über die ginkgo Plattform möglich - ebenso wie Integration zum HR-System und Payroll.

Für Unternehmen bedeutet das: Ein moderner finanzieller Benefit für die Belegschaft bei minimalem administrativem Aufwand.

Für wen lohnt sich die ginkgo bAV typischerweise?

Mit der betrieblichen Altersvorsorge mit ETFs wird langfristig Vermögen fürs Alter aufgebaut. Daher lohnt sich die ginkgo bAV grundsätzlich für:

  • alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten, die
    • ihre Alterseinkünfte aufbessern,
    • Steuern und Sozialabgaben sparen und
    • in ETFs investieren möchten
  • alle Arbeitgeber, die
    • ihren Mitarbeitenden eine attraktive Altersvorsorge anbieten möchten, ohne auf Garantien zu verzichten und
    • von Sozialabgaben- und Steuerersparnissen profitieren möchten
Warum sollte zusätzlich in die bAV investiert werden?

Eine Investition in die bAV ist heute wichtiger denn je, da die gesetzliche Rente als erste Säule der Altersvorsorge oft nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Durch den demografischen Wandel entsteht bei vielen Erwerbstätigen eine sogenannte Rentenlücke - die finanzielle Differenz zwischen dem letzten Einkommen und der späteren gesetzlichen Rente. Die bAV fungiert als zweite Säule des deutschen Rentensystems und bietet einen Weg, diese Lücke zu schließen und Altersarmut vorzubeugen.

Wird die bAV staatlich gefördert?

Ja. Der Staat fördert die bAV durch Steuer- und Sozialabgabenvorteile im Rahmen der Entgeltumwandlung. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgehen, verringert sich die Abgabenlast:

  • Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben komplett sozialabgabenfrei. Im Jahr 2026 liegt der Höchstbeitrag also bei 4.056 € im Jahr bzw. 338 € pro Monat.
  • Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge steuerfrei - das entspricht 2026 maximal 8.112 € im Jahr bzw. 676 € pro Monat.

Zudem gibt es seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2017 eine gezielte Förderung für rein arbeitgeberfinanzierte bAV-Beiträge für Geringverdienende. Mehr dazu in der FAQ „Wie unterstützt der Staat Arbeitgeber bei der bAV für Geringverdienende?".

Wie funktioniert die ginkgo Plattform?

Über die ginkgo Plattform können Mitarbeitende ihre ginkgo bAV einfach online abschließen und auch Vertragsdaten sowie den Stand des angesparten Kapitals online einsehen und verwalten. Der Zugang zur ginkgo Plattform bleibt auch bei einem Jobwechsel erhalten. HR-Teams behalten über die ginkgo Plattform jederzeit den Überblick über alle bAV-Verträge im Unternehmen - durch die Anbindung an HR-System und Lohnabrechnung wird der administrative Aufwand auf ein Minimum reduziert.

Abschluss der ginkgo bAV

Die ginkgo bAV kann einfach online unter app.ginkgo-hq.de abgeschlossen werden.

Über das Unternehmen erhalten Mitarbeitende einen Einladungslink zur Plattform, auf der ein ginkgo Account erstellt werden kann. Bei Entgeltumwandlung kann der monatliche Beitrag zur ginkgo bAV frei gewählt werden; gleichzeitig gibt es eine Übersicht über die prognostizierte Rente. Anschließend wird der gewünschte ETF oder Fonds ausgewählt. Anschließend werden dem Unternehmen und den Mitarbeitenden die Vertragsdokumente zugeschickt, die digital und sicher signiert werden können.

Verwaltung der ginkgo bAV

Nach Vertragsabschluss haben Mitarbeitende über die ginkgo Plattform jederzeit Zugriff auf ihre ginkgo bAV. Hier können sie ihre Altersvorsorge verwalten, Änderungen vornehmen und einen vollständigen Überblick über das angesparte Kapital sowie die erwartete Rente erhalten. Über app.ginkgo-hq.de melden sie sich mit der E-Mail-Adresse und dem bei der Registrierung gewählten Passwort an.

Das bietet die ginkgo Plattform:

  • Übersicht über das aktuelle bAV-Guthaben und die voraussichtliche Rente
  • Detaillierte Einblicke in das Portfolio und dessen Entwicklung über die Zeit
  • Transparente Auflistung aller Transaktionen und Kosten
  • Flexible Anpassung der Beiträge nach Bedarf
  • Direkte Unterstützung durch den ginkgo Support
  • Informationen und Wissenswertes rund um die betriebliche Altersversorgung
  • Verwaltung persönlicher Daten, Hinterbliebenenregelungen und weiterer Einstellungen
Welche Finanzierungswege gibt es für die Beiträge der ginkgo bAV?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Beiträge in die ginkgo bAV finanziert werden können: per Entgeltumwandlung, rein arbeitgeberfinanziert oder per Mischfinanzierung als Kombination aus beiden.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge in die bAV direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt - vor Steuer- und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber überweist das Gehalt also nicht komplett an die Mitarbeitenden, sondern zieht die Beiträge (z.B. 50 €) ab und überweist diese in die ginkgo bAV. Die Höhe der monatlichen Beiträge können die Mitarbeitenden bei Abschluss selbst wählen und auf der ginkgo Plattform monatlich anpassen, pausieren oder zusätzliche Beiträge leisten. Jährlich sind Beiträge bis zu 4.056 € sozialabgabenfrei und bis zu 8.112 € steuerfrei. Das sind 4 % bzw. 8 % der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2026). Damit werden Einkommen und Besteuerung in die Zukunft verschoben - nachdem das Kapital (mit Zinseszinseffekt) für die Rente gewirtschaftet hat. Und das dann meist zu einem niedrigeren Steuersatz.

Außerdem muss der Arbeitgeber die Beiträge mit mindestens 15 % bezuschussen, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

In der Darstellung unten zeigt sich beispielhaft, wie stark Altersvorsorge in der bAV staatlich gefördert wird: Der Gesamtbeitrag zur bAV liegt bei 60 €, während der tatsächliche Nettobeitrag durch die Einsparung von Steuer- und Sozialabgaben nur 26 € beträgt. Die von Mitarbeitenden und Arbeitgeber per Entgeltumwandlung eingezahlten Beiträge gehören von Beginn an unverfallbar den Mitarbeitenden.

Annahmen: 30 Jahre, 55 Tsd Bruttojahreseinkommen, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung (2,5 % Zusatzbeitrag), 20 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV

Zu beachten ist, dass bAV-Einzahlungen aus dem Bruttogehalt zwangsläufig die Beiträge in die Sozial- und Rentenversicherung reduzieren, was die gesetzliche Rente und etwaiges Arbeitslosengeld entsprechend verringert. Bei privater Krankenversicherung kann eine Verringerung des Bruttogehalts dazu führen, dass die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird und damit das Privileg verloren geht, weiterhin privat versichert zu bleiben.

Arbeitgeberfinanzierung

Als Alternative zur Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber die Beiträge für die bAV auch allein übernehmen. Das bedeutet: Die Mitarbeitenden erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Bei dieser arbeitgeberfinanzierten Variante sieht das Betriebsrentengesetz eine besondere Regelung vor: Die unverfallbaren Ansprüche auf die ginkgo bAV entstehen, sobald die mitarbeitende Person mindestens 21 Jahre alt ist und die Direktversicherung seit mindestens drei Jahren besteht. Das angesparte Kapital gehört dann unwiderruflich den Mitarbeitenden - auch wenn das Unternehmen vor Rentenbeginn verlassen wird.

Wie viel sollte monatlich in die bAV gespart werden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von der Lebensphase, dem Einkommen, der Vorsorgelücke in der gesetzlichen Rente sowie den persönlichen Zielen und bisherigen Aktivitäten zur Altersvorsorge ab.

Zur Orientierung:

  • Der deutsche Durchschnitt für bAV-Beiträge liegt aktuell bei etwas über 100 € pro Monat.
  • Da in der ginkgo bAV keine Vertriebsprovisionen und nur geringe laufende Kosten anfallen, führen schon kleinere monatliche Beiträge später zu einer attraktiven monatlichen Rente.
  • Beiträge bis zu 338 € pro Monat, was 4 % der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2026) entspricht, sind frei von Steuern und Sozialabgaben. In dieser Höhe wird das Maximum an Förderung mitgenommen.

Wichtig ist, dass der Beitrag zur finanziellen Situation der Mitarbeitenden passt. Mit ginkgo sind sie jederzeit flexibel und können ihre Sparrate ganz einfach kostenlos monatlich anpassen - beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung oder wenn sich die Lebensumstände ändern. So bleibt die betriebliche Altersvorsorge stets im Griff.

Was kostet die bAV netto?

Durch die Entgeltumwandlung werden die bAV-Beiträge direkt vom Bruttogehalt gezahlt - vor Steuern und Sozialabgaben. Dadurch ist der tatsächliche Nettoabzug deutlich geringer als der Bruttobeitrag. Der individuelle Nettobeitrag hängt vom persönlichen Steuersatz, Krankenversicherungsstatus, Einkommen und gewählten Bruttobeitrag ab. Das untere Beispiel dient nur zur Orientierung - die konkrete Auswirkung auf das Nettogehalt variiert je nach persönlicher Situation.

Beispielrechnung: Bei einem Bruttobeitrag von 100 € pro Monat in die bAV beträgt der tatsächliche Nettoabzug nur etwa 52 €. Der Rest wird durch Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnisse aufgefüllt. Zusätzlich bezuschusst der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung mit mindestens 15 %. Hinzu kommt: Auf den eingezahlten Bruttobetrag arbeitet das Kapital mit Zinseszinseffekt für die spätere Rente.

Bei einem Arbeitgeberzuschuss von 20% werden im Beispiel 120 € für die Altersvorsorge genutzt, aber effektiv nur 52€ eingezahlt.

Beispielannahmen: 30 Jahre, 55 Tsd Bruttojahreseinkommen, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung (2,5 % Zusatzbeitrag)

Gibt es eine Obergrenze für die Beiträge in die ginkgo bAV?

Die Beiträge in die ginkgo bAV sind nicht durch ginkgo begrenzt, sondern durch die steuerliche Förderung des Gesetzgebers. Die Obergrenzen ergeben sich aus § 3 Nr. 63 EStG und beziehen sich auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Bis 4 % der BBG sind Beiträge sozialabgaben- und steuerfrei - das sind 2026 maximal 4.056 € pro Jahr (338 € pro Monat).
  • Bis 8 % der BBG sind Beiträge steuerfrei (aber sozialabgabenpflichtig) - das sind 2026 maximal 8.112 € pro Jahr (676 € pro Monat).

Beiträge über diese Grenzen hinaus sind grundsätzlich möglich, verlieren aber ihre steuerliche Vorteilhaftigkeit und werden wie reguläres Einkommen behandelt - in diesem Bereich ist die bAV als Sparform meist nicht mehr die effizienteste Lösung.

Kann die Beitragszahlung angepasst oder pausiert werden?

Ja, die Beitragszahlung kann in der ginkgo bAV monatlich kostenlos angepasst oder sogar vollständig pausiert werden - ein großer Vorteil von ginkgo. Änderungen sind bis zur Frist der Gehaltsabrechnung des Unternehmens kostenfrei möglich, typischerweise mindestens bis zum 10. Tag des jeweiligen Monats.

Idealerweise wird die Sparrate konstant gehalten und nur bei größeren Veränderungen angepasst. So lässt sich langfristig besser planen und die Altersvorsorge optimal in das persönliche Budget integrieren.

Wie unterstützt der Staat Arbeitgeber bei der bAV für Geringverdienende?

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2017 wurde der sogenannte bAV-Förderbetrag für Geringverdienende eingeführt (§ 100 EStG). Er funktioniert so:

  • Der Arbeitgeber zahlt einen rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag in die bAV der mitarbeitenden Person.
  • 30 % dieses Beitrags erstattet der Staat dem Arbeitgeber direkt über die Lohnsteueranmeldung.
  • Diese Förderung gilt zusätzlich zur normalen Steuer- und Sozialabgabenfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und kann mit dieser kombiniert werden.

Für Unternehmen mit Mitarbeitenden im unteren Einkommensbereich ist das ein attraktives Instrument: Eine arbeitgeberfinanzierte bAV wird durch die Förderung deutlich günstiger - bei gleichzeitig hoher Wirkung für die mitarbeitende Person, die so eine Altersvorsorge erhält, ohne selbst Beiträge zu leisten.

Woher kommt die Rendite in der ginkgo bAV?

Die Rendite in der ginkgo bAV speist sich aus zwei Quellen:

1. ETF-Rendite (Hauptanteil)Der größte Renditebeitrag kommt aus dem gewählten ETF oder Fonds, in den ein Großteil der Beiträge fließt (je nach Restlaufzeit durchschnittlich 50 % bis 90 %). Diese ETFs investieren breit diversifiziert in globale Aktienmärkte und nutzen langfristig den durchschnittlichen Renditeerwartungswert von Kapitalmarktanlagen.

2. Überschüsse aus dem Sicherungsvermögen (Zusatzanteil)Der kleinere Teil der Beiträge fließt in das Sicherungsvermögen der myLife Lebensversicherung - das sichert die Beitragsgarantie von 60 % ab. Auf dieses Sicherungsvermögen erwirtschaftete Überschüsse werden zusätzlich in den gewählten ETF investiert und erhöhen so das angesparte Kapital weiter.

Mehr Details zu den Überschüssen finden sich in der FAQ "Was sind Überschüsse und wie werden sie verwendet?".

Wer bestimmt die Vorauswahl der ETFs und Fonds?

Die Vorauswahl der in der ginkgo bAV wählbaren ETFs und aktiv gemanagten Fonds trifft das Unternehmen - ginkgo unterstützt dabei beratend. Die Auswahl orientiert sich an drei Kriterien: Kosteneffizienz, globale Diversifikation und Eignung für die langfristige Altersvorsorge.

Aus der so kuratierten Auswahl können die Mitarbeitenden den ETF oder Fonds wählen, der ihren persönlichen Präferenzen am besten entspricht.

Kann mehr als ein ETF oder Fonds gleichzeitig gewählt werden?

Ja. In Abstimmung mit dem Unternehmen können in der ginkgo bAV auch mehrere ETFs oder Fonds ausgewählt und bespart werden.

Dies ist allerdings nicht notwendig. Da die vorausgewählten ETFs und Fonds bereits global diversifiziert sind, wird auch mit einem einzelnen Fonds eine breite Streuung über Märkte und Sektoren erreicht. Ein Wechsel der gewählten ETFs oder Fonds ist einmal pro Jahr kostenfrei möglich.

Kann der gewählte ETF oder Fonds flexibel gewechselt werden?

Ja. Der gewählte ETF oder Fonds kann einmal pro Jahr kostenfrei gewechselt werden. In der ginkgo bAV wird immer ein ETF oder Fonds zur Zeit bespart - das hält Komplexität und Kosten gering.

Diese Struktur ist bewusst gewählt: Sie sorgt für einen klaren Anlagefokus über lange Laufzeiten hinweg und vermeidet die Renditeverluste, die durch häufiges Umschichten („Performance-Chasing") oft entstehen. Die vorausgewählten ETFs und Fonds sind alle global diversifiziert - bereits mit einem einzelnen Fonds wird also eine breite Streuung über Märkte und Sektoren erreicht.

Wie werden die Beiträge in der ginkgo bAV angelegt?

Die Beiträge werden aufgeteilt: Ein Teil fließt in einen breit diversifizierten ETF, der aus der vom Unternehmen kuratierten Auswahl gewählt wird. Der andere Teil wird im Sicherungsvermögen der myLife Lebensversicherung angelegt. Dadurch wird die sogenannte Beitragsgarantie von 60 % sichergestellt. Auf dieses Sicherungsvermögen erzielte Überschüsse werden in den gewählten ETF investiert und steigern damit die Renditechancen. Je nach Restlaufzeit kann der ETF-Anteil der bAV durchschnittlich 50 % bis 90 % betragen.

Was sind Überschüsse und wie werden sie in der ginkgo bAV verwendet?

Die myLife Lebensversicherung kann Überschüsse erwirtschaften - beispielsweise wenn geringere Kosten anfallen, bei der Kapitalanlage im Sicherungsvermögen höhere Erträge erzielt werden oder wenn die Sterblichkeit der Versicherten von den ursprünglichen Annahmen abweicht. Ein Großteil dieser Überschüsse wird an die Versicherten weitergegeben. Dies ist gesetzliche Vorschrift.

Überschüsse vor Rentenbeginn

Während der Ansparphase der ginkgo bAV profitieren die Versicherten zusätzlich von laufenden Überschüssen, die myLife dem Vertrag monatlich gutschreibt. Die erste Gutschrift erfolgt zu Beginn des zweiten Monats nach Vertragsbeginn, die letzte zum Renteneintritt.

Die Höhe der Überschüsse wird jährlich in der Überschussdeklaration festgelegt und orientiert sich am Sicherungsvermögen des Vertrages zum Ende des eben abgelaufenen Monats. Diese Überschüsse werden in den gewählten ETF investiert und erhöhen somit das angesparte Kapital. Da das so gebildete Fondsvermögen Teil des Vertragsguthabens ist, steigert es langfristig die Altersvorsorge.

Schlussanteil

Der sogenannte Schlussanteil wird dem Vertrag gutgeschrieben, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Die Rente beginnt.
  • Der Vertrag wird abgefunden (in seltenen Fällen bei kurzer Laufzeit möglich).
  • Die versicherte Person verstirbt vor Renteneintritt.

Die Höhe des Schlussanteils wird in der jährlichen Überschussdeklaration in Prozent der maßgeblichen Summe festgelegt. Diese maßgebliche Summe entspricht dem Sicherungsvermögen zum Ende jedes abgelaufenen Versicherungsjahres. Der Schlussanteil gehört zum Vertragsguthaben und wird auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven angerechnet. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen der myLife über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz der myLife ausgewiesen sind.

Überschüsse nach Rentenbeginn

Nach Rentenbeginn erfolgt die Beteiligung an Überschüssen per dynamischer Bonusrente. Hier werden die Überschüsse nicht direkt ausgezahlt, sondern fließen in eine kontinuierliche Erhöhung der garantierten Rente. Dadurch steigt die garantierte Rente jedes Jahr dauerhaft an. Aktuell beträgt dieser Anstieg 1,28 % pro Jahr (Stand 2026).

Wie hoch sind die laufenden Kosten in der ginkgo bAV?

Die ginkgo bAV ist eine sogenannte Nettopolice - sie kommt ohne Abschlussprovisionen aus, die in vielen traditionellen bAV-Verträgen in den ersten Jahren das angesparte Kapital erheblich schmälern und den Zinseszinseffekt beeinträchtigen.

Die laufenden Kosten für für Mitarbeitende setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • 0,6 % p.a. Verwaltungskosten auf das Vertragsguthaben (myLife)
  • Grundgebühr: 1 € pro Monat in den ersten beiden Jahren, danach 3 € pro Monat
  • Fondskosten (TER): 0,12 % bis 0,3 % p.a., je nach gewähltem ETF oder Fonds

Bei durchschnittlicher Beitragshöhe und einer Laufzeit von über 20 Jahren liegen die Effektivkosten unter 1 % pro Jahr. Alle Gebühren werden monatlich dem Fondsvermögen entnommen und in der ginkgo App transparent und einzeln ausgewiesen.

Kostenlose Änderungen

Für Änderungen, zum Beispiel beim Beitrag (monatlich möglich) oder auch beim Wechsel des gewählten ETFs oder Fonds (jährlich möglich), fallen bei der ginkgo bAV keine Kosten an.

Welche Kosten fallen in der Rentenphase an?

Die Kosten in der Rentenphase hängen von der gewählten Auszahlungsart ab:

  • Bei lebenslanger Rente: Es fallen einmalige Verwaltungskosten von 0,5 % des gebildeten Kapitals an, plus laufende Kosten von 1,8 % auf die monatlichen Altersleistungen. Diese Kosten sind bereits in der Berechnung der garantierten Rentenkonditionen berücksichtigt - sie werden also nicht zusätzlich abgezogen.
  • Bei Einmalauszahlung: Es fallen keine Kosten an.
  • Bei Teilauszahlung (bis zu 30 %) plus Rente: Die genannten Kosten gelten anteilig auf den verrenteten Teil des Kapitals.

Hintergrund: Die Kosten in der Rentenphase decken die lebenslange Verwaltung und das Langlebigkeitsrisiko ab, das myLife für die Versicherten trägt - also die Garantie, dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn das Kapital statistisch bereits aufgebraucht wäre.

Zu beachten ist, dass auf Auszahlungen in der Rentenphase die nachgelagerte Besteuerung greift. Sie gilt für alle Leistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen.

Gibt es versteckte Gebühren in der ginkgo bAV?

Nein, bei der ginkgo bAV fallen keine versteckten Gebühren an. Alle anfallenden Kosten sind in der App transparent und einzeln ausgewiesen.

Warum gibt es in der ginkgo bAV keine Provisionen?

In der ginkgo bAV werden bewusst keine Abschluss- und Vertriebsprovisionen erhoben. Diese schmälern in den ersten Vertragsjahren das angesparte Kapital erheblich und beeinträchtigen den Zinseszinseffekt nachhaltig.

Durch den Verzicht auf Provisionen fließt jeder eingezahlte Euro direkt in die Kapitalanlage und arbeitet von Anfang an für den Vermögensaufbau. Dieser Ansatz schafft gleichzeitig eine transparente und faire Kostenstruktur.

Was ist das Renteneintrittsalter der ginkgo bAV?

Das reguläre Renteneintrittsalter in der ginkgo bAV liegt bei 67 Jahren. Die Rente kann aber auch vorzeitig (ab dem 62. Lebensjahr) oder aufgeschoben (maximal ab dem 85. Lebensjahr) abgerufen werden. Eine flexible Vorverlegung oder Verlängerung ist jeweils bis zu zweimal möglich. Auch ein unterjähriger Rentenbeginn ist wählbar.

Ein späterer Renteneintritt ermöglicht es, länger in ETFs zu investieren und das Kapital weiter wachsen zu lassen. Dabei wird der Rentenfaktor auf Basis der garantierten Berechnungsgrundlagen neu berechnet. Je später der Rentenbeginn, desto höher der Rentenfaktor. Das Renteneintrittsalter kann bis zu 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn angepasst werden, indem der ginkgo Support kontaktiert wird.

Wie wird die Rente ausgezahlt?

Zu Rentenbeginn stehen drei Auszahlungsoptionen zur Verfügung:

  • Lebenslange Rente: Auszahlung als monatliche Rente mit garantiertem Rentenfaktor. (Standardmäßig ausgewählt)
  • Einmalauszahlung: Das gesamte angesparte Kapital wird auf einmal ausgezahlt.
  • Teilauszahlung: Bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt.

Die Auszahlungsvariante kann bis 12 Monate vor Rentenbeginn geändert werden, indem der ginkgo Support kontaktiert wird.

Was bedeutet der garantierte Rentenfaktor der ginkgo bAV?

In der Rentenphase erfolgt standardmäßig eine lebenslange Rente. Deren Höhe wird durch den sogenannten Rentenfaktor bestimmt, der angibt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 € Vorsorgekapital mindestens gezahlt wird.

Ein garantierter Rentenfaktor von beispielsweise 30 bedeutet bei einem Vorsorgekapital von 100.000 € eine monatliche Rente von mindestens 300 €.

Die myLife Lebensversicherung garantiert diesen Rentenfaktor bereits beim Abschluss der ginkgo bAV - ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Fondssparplänen.

Da myLife bei der Kapitalanlage Überschüsse erzielt und eine Höchstrentenzusage gibt, kann die tatsächlich ausgezahlte Rente auch deutlich höher ausfallen als die garantierte. Diese Höchstrentenzusage, auch Besserstellungsgarantie, funktioniert so: Zum Zeitpunkt des Renteneintritts wird geprüft, ob sich die Berechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor verbessert haben (z.B. der sogenannte Garantiezins oder die Sterbetafel). Sind die aktuellen Konditionen günstiger, erfolgt automatisch die höhere Rente. Die Rente kann also nur steigen, aber nicht unter das sinken, was nach dem bei Vertragsabschluss garantierten Rentenfaktor zusteht.

Was ist das Ablaufmanagement und ist es verpflichtend?

Für die Zeit kurz vor der Rente bietet ginkgo Sicherheit vor Kursschwankungen: Es besteht die Möglichkeit, das automatische Ablaufmanagement der myLife Lebensversicherung zu nutzen. Beim Ablaufmanagement wird das Vertragsguthaben, welches im gewählten ETF angelegt ist, in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn nach und nach in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dadurch reduziert sich das Risiko von Marktschwankungen kurz vor Renteneintritt. Fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn informiert die myLife Lebensversicherung mit einem Ablaufcheck über diese Option. Zu Rentenbeginn werden alle im ETF angelegten Anteile in das Sicherungsvermögen der myLife übertragen.

Wie wird die ginkgo bAV in der Rentenphase besteuert?

Die ginkgo bAV unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei (bis 8 % der BBG), die spätere Rente oder Kapitalauszahlung wird dafür mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Dieses Prinzip ist in der Regel vorteilhaft, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter in den meisten Fällen niedriger liegt als während des Erwerbslebens - die Besteuerung verschiebt sich also in eine Phase mit voraussichtlich geringerer Steuerlast.

Wichtig zu beachten:

  • Die nachgelagerte Besteuerung gilt für alle Leistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen.
  • Sozialabgaben in der Rentenphase: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf bAV-Leistungen, soweit diese die Freigrenze von 197,75 € pro Monat (Stand 2026) übersteigen. Auf den darüberliegenden Betrag fällt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag an.
Fallen auf die bAV-Rente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an?

Für gesetzlich Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen auf Versorgungsleistungen aus der bAV grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an - aber erst oberhalb einer Freigrenze.

Konkret:

  • Solange die monatlichen Einnahmen aus Versorgungsleistungen (und ggf. Arbeitseinkommen) die Freigrenze von 197,75 € (Stand 2026) nicht übersteigen, fallen keine Beiträge an.
  • Nur der Betrag, der über diese Freigrenze hinausgeht, ist beitragspflichtig.
  • Auf den beitragspflichtigen Anteil fällt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % sowie ein kassenindividueller Zusatzbeitrag an.
Ist die bAV mit ginkgo sicher?

Ja, die bAV mit ginkgo ist durch ein mehrstufiges, gesetzlich verankertes Sicherungssystem geschützt:

  • ginkgo hat keinen Zugriff auf das Kapital. Dieses wird ausschließlich von der myLife Lebensversicherung verwaltet - einer streng regulierten deutschen Lebensversicherung mit Sitz in Göttingen und sehr guten Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen.
  • Rentenansprüche sind insolvenzgeschützt - sowohl gegenüber dem Arbeitgeber (über die Direktversicherungs-Konstruktion) als auch gegenüber ginkgo (als Versicherungsmakler).
  • Sicherungseinrichtung Protektor: Sollte myLife wider Erwarten zahlungsunfähig werden, übernimmt die Protektor Lebensversicherung-AG als gesetzliche Sicherungseinrichtung sämtliche Versicherungsverträge.

Mehr Details zu den einzelnen Punkten finden sich in den folgenden FAQs in diesem Bereich.

Welche Beiträge sind in der ginkgo bAV garantiert?

Die myLife Lebensversicherung AG garantiert in der ginkgo bAV über die Beitragsgarantie, dass zu Rentenbeginn ein gewisser Mindestanteil der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Wie hoch dieser Anteil ist, wird vom Arbeitgeber über die Höhe der Beitragsgarantie festgelegt. Der Marktstandard bewegt sich hier zwischen 60% und 100%. Für die Sicherstellung der Beitragsgarantie verwaltet myLife einen Teil des Kapitals in ihrem Sicherungsvermögen, welches überwiegend in festverzinsliche Finanzinstrumente angelegt wird.

Besteht die Möglichkeit, die bAV privat weiterzuführen - auch über die ginkgo Plattform?

Ja. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die ginkgo bAV als private Rentenversicherung mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Die mitarbeitende Person wird dabei neuer Versicherungsnehmer des Vertrages. Der Zugang zur ginkgo Plattform bleibt kostenlos erhalten - die Vorsorge kann also weiterhin in gewohnter Umgebung verwaltet werden.

Für die privat gezahlten, ungeförderten Beiträge kann die sogenannte 12/62-Regel greifen: Wenn nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Kapitalauszahlung für den ungeförderten Beitragsanteil gewählt wird, sind 50 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibenden Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung ist steuerlich günstiger als die Abgeltungssteuer, die bei klassischen Fondssparplänen anfällt.

Hat ginkgo Zugang zum Kapital der Mitarbeitenden?

ginkgo hat zu keiner Zeit Zugang zum Kapital der Mitarbeitenden. Als zuverlässigen Partner für die Verwaltung des Kapitals und der späteren Rentenzahlungen arbeitet ginkgo mit der myLife Lebensversicherung AG zusammen - einem deutschen Lebensversicherungsunternehmen mit Sitz in Göttingen, sehr guten Ratings, reguliert und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Wer ist die myLife Lebensversicherung AG und ist sie stabil?

Die myLife Lebensversicherung aus Göttingen bietet ihren Kundinnen und Kunden als einziger Lebensversicherer in Deutschland ausschließlich provisionsfreie Nettotarife an, die kostenoptimiert, flexibel und transparent für mehr Geld sorgen. Sie ist spezialisiert auf innovative Vorsorgelösungen, bei denen von Beginn an mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Für das Jahr 2026 bietet myLife eine Gesamtverzinsung von 2,2 % an.

Stabilität der myLife

Die myLife Lebensversicherung weist eine sehr hohe Solvabilität auf, was bedeutet, dass sie mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet ist. Die Solvabilitätsquote ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einer Versicherungsgesellschaft im Krisenfall. Eine Quote von 100 % bedeutet, dass die Versicherung gerade ausreichend Eigenmittel besitzt. Mit einer Solvabilitätsquote von 260 % (Stand: 2025) erfüllt die myLife Lebensversicherung die gesetzlichen Anforderungen deutlich und zeigt ihre hohe finanzielle Stabilität.

Im Belastungstest des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen erhielt myLife die Note „sehr gut". Zudem bescheinigt die renommierte Ratingagentur Assekurata dem Unternehmen eine starke Finanzkraft (A+) mit stabilem Ausblick.

Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherungseinrichtung

Die Protektor Lebensversicherung-AG fungiert als Sicherungseinrichtung für alle deutschen Lebensversicherer und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen. Sollte die myLife Lebensversicherung AG wider Erwarten zahlungsunfähig werden, übernimmt Protektor sämtliche Versicherungsverträge und führt diese kommissarisch weiter. Dadurch sind die garantierten Leistungen, wie beispielsweise die Rente, sowie bereits gewährte Gewinnbeteiligungen abgesichert. So bleibt der Anspruch auf Leistungen aus der ginkgo bAV auch im Krisenfall bestehen.

Hätte eine unwahrscheinliche Insolvenz von ginkgo eine Auswirkung auf das angesparte Vermögen?

ginkgo ist als Versicherungsmakler registriert bei der IHK Berlin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. ginkgo hat zu keiner Zeit Zugang zum Kapital der Mitarbeitenden.

Eine unwahrscheinliche Insolvenz der ginkgo hätte keine Auswirkungen auf das angesparte Vermögen. Dieses wird von der myLife Lebensversicherung AG verwaltet, mit der auch der ginkgo bAV-Vertrag abgeschlossen wird. Die myLife Lebensversicherung AG würde in diesem Fall auch den Kundendienst und die direkte Kommunikation mit den Mitarbeitenden übernehmen.

Ist das Kapital bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher?

Werden die Beiträge in die ginkgo bAV aus dem Bruttogehalt gezahlt, ist das gesparte Kapital auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers gesichert. Das liegt daran, dass im Rahmen der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf das Rentenkapital besteht. Auch bei einer arbeitgeberfinanzierten ginkgo bAV ist das Kapital insolvenzgeschützt, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf das Rentenkapital erworben wurde.

Ist das Vermögen der ginkgo bAV im Rahmen des Bürgergeldes geschützt?

Das Vermögen in der ginkgo bAV ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB II vor dem Zugriff im Rahmen des Bürgergeldes geschützt. Sollte einmal staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden müssen, verlangen Behörden in der Regel, dass vorhandene Ersparnisse zunächst aufgebraucht werden. Da die betriebliche Altersvorsorge jedoch eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist, die speziell für den Ruhestand vorgesehen ist, bleibt das Guthaben in der ginkgo bAV unangetastet.

Wie handhabt ginkgo das Thema Datenschutz?

Der Schutz personenbezogener Daten hat für ginkgo höchste Priorität. ginkgo verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich im Auftrag des Arbeitgebers und des Versicherers ausschließlich zu den erforderlichen Zwecken der betrieblichen Altersversorgung. Dabei wird durch sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) sichergestellt, dass die Daten nach strengen Weisungen verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung der Daten zum Betrieb der Plattform werden alle Vorgaben der DSGVO eingehalten. Weitere Details finden sich in der Datenschutzerklärung.

Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Berufslebens gibt es mit der ginkgo bAV vier Optionen. Ganz wichtig dabei: Der Zugang zur ginkgo Plattform bleibt dauerhaft kostenlos.

  1. Beitragsfreistellung: Mit Ausscheiden beim Arbeitgeber wird die mitarbeitende Person neuer Versicherungsnehmer und der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Das angesparte Kapital wächst weiter und es wird daraus später eine Rente bezogen. Dies ist der Standardfall in der ginkgo bAV.
  2. Mitnahme zum neuen Arbeitgeber: Die Fortführung der ginkgo bAV wird beim neuen Arbeitgeber beantragt, der dieser Fortführung zustimmen muss.
  3. Wertgleiche Übertragung: Der sogenannte Übertragungswert des Vertrages wird innerhalb eines Jahres auf den neuen Arbeitgeber übertragen, der eine wertgleiche Zusage auf betriebliche Altersvorsorge erteilt. Der Übertragungswert darf dazu nicht höher sein als 101.400 € (Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - Stand 2026).
  4. Fortführung als private Rentenversicherung: Die ginkgo bAV wird als private Rentenversicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt. Für die nach Ausscheiden privat gezahlten, ungeförderten Beiträge kann die 12/62-Regel greifen (s.u.).

Bei einer arbeitgeberfinanzierten ginkgo bAV muss bereits eine unverfallbare Anwartschaft erworben sein. Nach dem Betriebsrentengesetz tritt diese ein, wenn das 21. Lebensjahr vollendet ist und die Versorgungszusage seit mindestens 3 Jahren besteht.

Das Expertenteam von ginkgo steht hierbei unterstützend zur Seite und kümmert sich z.B. um die Kommunikation mit Versicherer(n) bei einem Kapitalübertrag.

Die 12/62-Regel:

Diese kann greifen, wenn die ginkgo bAV privat, also ungefördert, weitergeführt wird. Die Leistungen aus den ungeförderten Beiträgen werden dann wie eine private Lebensversicherung besteuert. Wenn nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres eine Kapitalauszahlung für den ungeförderten Beitragsanteil gewählt wird, sind 50 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibenden Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung ist steuerlich günstiger als die Besteuerung der Erträge über die Abgeltungssteuer, die bei klassischen Fondssparplänen anfällt.

Was geschieht beim Umzug ins Ausland?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland wird die mitarbeitende Person - ähnlich wie bei einem Arbeitgeberwechsel - neuer Versicherungsnehmer der ginkgo bAV. Der Vertrag kann entweder beitragsfrei gestellt oder privat als Lebensversicherung weiter bespart werden. Weitere Informationen zum privaten Besparen der bAV finden sich im Blogartikel zum Arbeitgeberwechsel.

Bei Auszahlung der Rente aus der ginkgo bAV im Ausland hängt es vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land des Wohnsitzes ab, welches Steuerrecht Anwendung findet.

Für genauere Informationen ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig und kümmert sich zentral um die Besteuerung von Auslandsrenten.

Über die ginkgo Plattform bleibt weiterhin einfacher Zugang zur bAV bestehen. Außerdem unterstützen ginkgo und myLife (Versicherer) gerne bei weiteren Fragen.

Was geschieht im Todesfall?

Im Todesfall wird das angesparte bAV-Vermögen (bei Entgeltumwandlung sofort, bei arbeitgeberfinanzierter bAV sobald das unwiderrufliche Bezugsrecht erworben wurde) verwendet, um eine Hinterbliebenenversorgung zu finanzieren. Dazu gibt es verschiedene Optionen. Die gewählte Option (Option A ist in der ginkgo bAV standardmäßig voreingestellt) ist auf Antrag änderbar.

„Hinterbliebene" sind der Ehepartner (oder eingetragener Lebenspartner) sowie kindergeldberechtigte Kinder. Alternativ kann die Leistung an den Lebensgefährten / die Lebensgefährtin gezahlt werden, sofern diese Person namentlich benannt wurde und eine Erklärung über das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vorliegt. Sollten keine Hinterbliebenen vorhanden oder benannt sein, zahlt myLife ein Sterbegeld von maximal 8.000 € an die Erben aus.

Option A | Während der Ansparphase + 10 Jahre Rentengarantiezeit

Der Standard in der ginkgo bAV: Das angesparte Kapital steht den Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente in der Ansparphase sowie in den ersten zehn Jahren nach Rentenbeginn zu. Bei einem Renteneintrittsalter ab dem 85. Lebensjahr beträgt die Rentengarantiezeit fünf Jahre.

Beispiel: Verstirbt die versicherte Person 4 Jahre nach Beginn der Rentenzahlungen, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden 6 Jahre Rentenanspruch.

Mit dieser Absicherung fällt die Rente im Vergleich zu Option C minimal geringer aus.

Option B | Während der Ansparphase + Restkapitalabfindung

Das angesparte Kapital steht den Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente in der Ansparphase zu, und als Restkapitalabfindung in der Rentenphase, sofern die versicherte Person vor Ende des Versicherungsjahres verstirbt, in dem das 87. Lebensjahr vollendet wird.

Beispiel: Verstirbt die versicherte Person 4 Jahre nach Beginn der Rentenzahlungen, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente aus dem bestehenden Restkapital. Dieses ergibt sich aus dem angesparten Kapital zum Rentenbeginn abzüglich der bereits ausgezahlten Rente.

Diese Absicherung mindert die Rente um einen bestimmten Prozentsatz.

Option C | Nur in der Ansparphase

Verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, steht das angesparte Kapital den Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente zu. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Rentenphase, erhalten die Hinterbliebenen hingegen nichts.

In diesem Fall ist die Rente am höchsten.

Wie funktioniert der Abschluss der ginkgo bAV?

Der Abschluss der ginkgo bAV erfolgt vollständig digital. Zunächst schließt das Unternehmen einen Vertrag zur Nutzung der ginkgo Plattform. Anschließend registrieren sich die Mitarbeitenden dort selbstständig, wählen ihren monatlichen Beitrag sowie den gewünschten ETF oder Fonds aus und schließen die bAV innerhalb von wenigen Minuten ab.

Über den persönlichen Zugang zur Plattform haben Mitarbeitende danach jederzeit Einsicht in ihre Altersvorsorge und können Anpassungen, etwa Änderungen der Beitragshöhe, eigenständig und flexibel vornehmen.

Welche Unterstützung bietet ginkgo bei der Einführung der bAV?

ginkgo begleitet die Einführung der bAV im Unternehmen umfassend. Zum Start der bAV vermittelt ein von ginkgo geführtes Launch Event allen Mitarbeitenden alle relevanten Informationen - vor Ort im Unternehmen oder digital. Für die weitere Orientierung und Detailfragen stehen eine umfangreiche Wissensdatenbank, das ginkgo Booklet sowie das ginkgo Expertenteam zur Verfügung.

Während des gesamten Einführungsprozesses und darüber hinaus ist das ginkgo Team für individuelle Anliegen erreichbar und unterstützt sowohl HR als auch Mitarbeitende jederzeit bei Fragen.

Welche Support-Optionen bietet ginkgo im laufenden Betrieb?

Im laufenden Betrieb können sich Unternehmen und Mitarbeitende auf mehreren Wegen an ginkgo wenden:

  • E-Mail: Über hallo@ginkgo-hq.de ist das ginkgo Expertenteam jederzeit für jegliche Fragen erreichbar.
  • Telefon: Für persönliche Unterstützung steht das ginkgo Team auch telefonisch oder per Videocall zur Verfügung.
  • In-App-Hilfe und Wissensdatenbank: Antworten auf die häufigsten Fragen sind direkt in der ginkgo App und auf der Plattform abrufbar.
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