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ETF-bAV vs. ETF-Sparplan?

Moderne bAV
  • Verfasst von
    Philip Liebenow
  • Veröffentlicht am
    19
    .
    March
  • Lesezeit
    8
    min

Wer heute effektiv für das Alter vorsorgen will, kommt an ETFs nicht mehr vorbei. Dank Plattformen wie Trade Republic oder Scalable Capital sind private ETF-Sparpläne inzwischen fester Bestandteil der Finanzplanung vieler Menschen. Doch stellt sich die Frage: Reicht ein privater ETF-Sparplan aus – oder sollte man zusätzlich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über den Arbeitgeber nutzen? Und wenn bAV, dann ETF-basiert? In diesem Beitrag erfährst du, warum ETFs – egal ob privat oder in der bAV – eine für Vermögensbildung und Altersvorsorge sehr gut geeignete sind, der private ETF-Sparplan und die ETF-basierte bAV aber unterschiedliche Zwecke verfolgen. Und warum am besten beides genutzt werden sollte.

Auf einen Blick

ETFs als Mittel der Wahl: Egal ob privat (Trade Republic) oder in der bAV – ETFs bieten niedrige Kosten, breite Diversifikation und hohe Renditechancen – und damit ein sehr gutes Verhältnis von Rendite und Risiko.

Unterschiedlicher Zweck: Privater ETF-Sparplan = flexibler Vermögensaufbau (jederzeit verfügbar). ETF-basierte bAV = sichere Altersvorsorge (zweckgebunden, mit Langlebigkeitsschutz).

Beides nutzen: Privater ETF für flexibles Vermögen, ETF-bAV für garantierte Zusatzrente im Alter mit Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteilen.

1. Warum ETFs für Vermögensbildung und Altersvorsorge sehr gut geeignet sind

ETFs (Exchange Traded Funds) haben sich in den letzten Jahren als ein moderner Standard in der Geldanlage etabliert. Ob über Trade Republic, Scalable Capital oder eine ETF-basierte bAV – die Vorteile sind überall dieselben:

Vorteil 1: Niedrige Kosten

  • Laufende Kosten (TER) typischerweise 0,1-0,5 % pro Jahr
  • Deutlich günstiger als aktiv gemanagte Fonds (oft 1-2 % p.a.)
  • Keine Ausgabeaufschläge bei modernen Anbietern

Vorteil 2: Breite Diversifikation

  • Ein MSCI World ETF investiert in über 1.500 Unternehmen weltweit
  • Risiko wird über viele Länder, Branchen und Unternehmen gestreut
  • Ausfallrisiko einzelner Firmen wird minimiert

Vorteil 3: Hohe Renditechancen bei langem Anlagehorizont

  • Historisch 6-8 % Rendite p.a. nach Inflation (bei weltweiter Diversifikation)
  • Bei langen Laufzeiten (20+ Jahre) historisch sehr geringes Verlustrisiko
  • Bestätigt durch Stiftung Warentest als Mittel der Wahl für Altersvorsorge

Fazit: Auch bAV sollte ETF-basiert sein

Wer die Vorteile von ETFs aus dem privaten Depot kennt, sollte auch bei der bAV auf ETF-basierte Lösungen setzen. Klassische bAV-Modelle mit teuren, aktiv gemanagten Fonds oder niedrig verzinsten Garantieprodukten verschenken Rendite.

Eine moderne, ETF-basierte bAV nutzt dieselbe kostengünstige ETF-Struktur wie ein privater Sparplan – nur in einem anderen rechtlichen und steuerlichen Rahmen.

2. Der entscheidende Unterschied: Warum wird investiert?

Privater ETF-Sparplan und ETF-basierte bAV setzen beide auf ETFs und nutzen die Kraft der Kapitalmärkte. Ein technischer Unterschied ist, dass in der bAV ein Teil der Beiträge zur Absicherung der Beitragsgarantie in das sogenannte Sicherungsvermögen investiert wird.

Der eigentliche Unterschied zwischen ETF-Sparplan und ETF-basierter bAV liegt jedoch im Zweck:

Privater ETF-Sparplan: Flexibler Vermögensaufbau

Ein privater ETF-Sparplan (z. B. über Trade Republic, Scalable Capital) dient dem allgemeinen Vermögensaufbau:

  • Jederzeit verfügbar: Geld kann für Immobilienanzahlung, neues Auto, Sabbatical genutzt werden
  • Maximale Flexibilität: Sparrate jederzeit anpassbar, kein Kündigungsaufwand
  • Kein festgelegter Zweck: Das Kapital kann für alles Mögliche verwendet werden

ETF-basierte bAV: Lebenslange Altersabsicherung

Eine bAV ist speziell für die Altersvorsorge konzipiert:

  • Zweckgebunden für das Alter: Kapital ist bis Rentenbeginn nicht verfügbar
  • Langlebigkeitsschutz: Lebenslange Rente garantiert – das Geld kann nicht überlebt werden
  • Beitragsgarantie: Je nach gewähltem Garantieniveau wird sichergestellt, dass zu Rentenbeginn ein fester Anteil der eingezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung steht.

Diese Zweckbindung ist kein Nachteil, sondern eine Absicherung: Sie stellt sicher, dass zum Rentenbeginn tatsächlich Kapital vorhanden ist und schützt vor der Versuchung, das Geld vorher auszugeben. Dazu kommt der entscheidende Vorteil: Eine bAV zahlt eine lebenslange Rente – unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird.

Zusätzlich unterscheidet sich die bAV durch weitere entscheidende Vorteile wie einen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss sowie Steuervorteilen in der Ansparphase vom privaten ETF-Sparplan.

3. Die sechs entscheidenden Unterschiede im Detail

Unterschied 1: Zweck – Vermögensaufbau vs. Altersabsicherung

Privater ETF-Sparplan:

  • Zweck: Effizienter, allgemeiner Vermögensaufbau für beliebige Ziele
  • Beispiele: Immobilienanzahlung, Auto, Weltreise, Sabbatical

ETF-basierte bAV:

  • Zweck: Exklusiv für Altersvorsorge
  • Garantiert: Lebenslange Rente ab Rentenbeginn

Unterschied 2: Verfügbarkeit – Jederzeit vs. ab Rentenbeginn

Privater ETF-Sparplan:

  • Jederzeit verfügbar: Geld kann sofort entnommen werden
  • Risiko: Geld könnte mit 85 Jahren aufgebraucht sein (kein Langlebigkeitsschutz)

ETF-basierte bAV:

  • Verfügbar ab Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren)
  • Vorteil: Lebenslange Rente – Schutz vor Langlebigkeitsrisiko

Unterschied 3: Finanzierung – Netto vs. Brutto + Arbeitgeberzuschuss

Privater ETF-Sparplan:

  • Einzahlung aus bereits versteuertem Nettogehalt
  • Kein Arbeitgeberzuschuss

ETF-basierte bAV:

  • Einzahlung aus unversteuertem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung): Deutlich höheres Startkapital für den Zinseszinseffekt
  • Arbeitgeber zahlt mindestens 15 % Zuschuss (gesetzlich verpflichtet)
  • Beispiel unter Annahmen: 26 € Netto-Verzicht = ca. 58 € Investitionsbetrag in der bAV durch Steuerersparnis + mind. 15 % AG-Zuschuss

*Annahmen: 30 Jahre alt, 55.000 € Bruttojahreseinkommen, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung (2,5 % Zusatzbeitrag)

Unterschied 4: Effektivkosten

Privater ETF-Sparplan:

  • ETF-Kosten: ~0,1-0,5 % p.a. (z. B. MSCI World)
  • Keine Versicherungskosten
  • Effektivkosten: ~0,1-0,5 % p.a.

ETF-basierte bAV:

  • ETF-Kosten: ~0,1-0,5 % p.a.
  • Versicherungskosten (Verwaltung, Garantien): je nach Versicherer
  • Effektivkosten: (deutlich) <1,0% p.a. (je nach Anbieter und Garantieniveau)
  • Zum Vergleich: Marktübliche  bAV mit aktiven Fonds und Abschlussprovisionen: oft 2-3 % p.a. 

Unterschied 5: Steuern – Vorabpauschale vs. nachgelagerte Besteuerung

Privater ETF-Sparplan:

  • Vorabpauschale während der Ansparphase
  • Kapitalertragsteuer (25 % + Solidaritätszuschlag) bei Verkauf

ETF-basierte bAV:

  • Keine Steuern während der Ansparphase (beschleunigt Kapitalwachstum)
  • Nachgelagerte Besteuerung: Erst in der Rente mit dem persönlichen Steuersatz (meist deutlich niedriger). Zusätzlich fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Für die Krankenversicherung gilt jedoch ein monatlicher Freibetrag von 197,75 € (Stand 2026) – erst Auszahlungen darüber werden belastet. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich hingegen um eine Freigrenze.

Unterschied 6: Langlebigkeitsschutz – Nein vs. Ja

Privater ETF-Sparplan:

  • Kein Schutz gegen Langlebigkeit
  • Risiko: Wer mit 95 noch fit ist, aber das Geld mit 90 aufgebraucht hat, steht vor einem Problem

ETF-basierte bAV:

  • Lebenslange Rente garantiert
  • Externes Management übernimmt Auszahlung
  • Geld kann nicht “überlebt” werden

Fazit: Kein Entweder-oder, sondern Sowohl-als-auch – mit ETFs

ETFs sind – egal ob privat oder in der bAV –  eine für Vermögensbildung und Altersvorsorge sehr gut geeignete Anlageform: niedrige Kosten, breite Diversifikation, (historisch) hohe Renditechancen.

Der private ETF-Sparplan und die bAV sind hierbei komplementäre Tools und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Private ETFs sind ein Tool für den generellen Vermögensaufbau, während die bAV konkret der Altersvorsorge dient. 

Die beste Strategie: Nutze beide für ihren jeweiligen Zweck.

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Philip Liebenow

Gründer und Geschäftsführer von ginkgo

Dr. Philip Liebenow ist Co-Founder und Geschäftsführer von ginkgo. Der promovierte Jurist war zuvor unter anderem bei BCG, Trade Republic und Moss tätig. Auf dem ginkgo Blog schreibt er an der Schnittstelle von HR, Finanzen und Recht über die Umsetzung einer modernen und rechtssicheren Altersvorsorge.