Grundlagen Altersvorsorge

Die 3 Säulen der Altersvorsorge in Deutschland: So funktioniert das Rentensystem

  • Verfasst von
    Philip Liebenow
  • Veröffentlicht am
    19
    .
    February
  • Lesezeit
    7
    min

Die gesetzliche Rente allein reicht heute in den meisten Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Doch sie steht zum Glück nicht allein da: Die sogenannten drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge – sollen zusammen eine umfassende finanzielle Absicherung für alle Menschen im Ruhestand gewährleisten – unabhängig von wirtschaftlichen Schwankungen oder dem demografischen Wandel.

Auf einen Blick

1. Säule - Gesetzliche Rentenversicherung: Die auf einem Umlageverfahren basierende gesetzliche Rentenversicherung bildet die Basis der Altersvorsorge in Deutschland.

2. Säule - Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Unternehmen ermöglichen Arbeitnehmenden durch die betriebliche Altersvorsorge, steuer- und sozialabgabenbegünstigt für das Alter vorzusorgen.

3. Säule - Private Altersvorsorge: Ein individueller Baustein, bei dem jede:r eigenverantwortlich nach persönlichem Lebensstandard und Vermögen vorsorgen kann.

1. Säule: Gesetzliche Rentenversicherung

Das deutsche Drei-Säulen-Modell folgt schweizerischem Vorbild. Die erste Säule bildet als sogenannte Grundversorgung die Basis der Altersvorsorge in Deutschland. Die zentrale Institution ist hierbei die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer:innen, die in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert sind. In die DRV zahlen Millionen Arbeitnehmer:innen während ihrer Erwerbstätigkeit ein und erhalten bei Renteneintritt, Tod eines Angehörigen oder Erwerbsminderung eine gesetzliche Rente. 

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente basiert auf einem Umlageverfahren: Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der aktuellen Ruheständler. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber teilen sich die Beitragszahlung jeweils zur Hälfte (aktuell 18,6 % des Bruttogehalts).

Das Problem: Demografischer Wandel und Rentenlücke

Die gesetzliche Rente hat jedoch massive strukturelle Probleme. Das System gerät durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck. Die Überalterung der Bevölkerung in Deutschland sorgt dafür, dass die Zahl der Beitragszahler pro Rentner:in kontinuierlich sinkt.

Die Folgen:

  1. Steigende Beiträge für die Erwerbstätigen
  2. Sinkendes Rentenniveau (aktuell ca. 48 %)
  3. Größere Rentenlücke zwischen letztem Nettogehalt und gesetzlicher Rente

Auf die allgemeine Lücke weist sogar die DRV selbst in ihrer regelmäßigen Renteninformation hin und verweist auf zusätzlichen Vorsorgebedarf. 

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung mit dem Rentenpaket 2025 unter anderem ein Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48  Prozent bis 2031 beschlossen, um das System zu stützen und weitere Reformdiskussionen in 2026 vorzubereiten (Rentenpaket 2025).

2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die zweite Säule ergänzt die gesetzliche Rente und wird über Arbeitgeber organisiert. Arbeitnehmer:innen haben seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – das bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt direkt in die Altersvorsorge fließen kann.

Steuer- und Sozialabgabenvorteile nutzen

Bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (4% der Beitragsbemessungsgrenze Rente; 338€ pro Monat in 2026) können Arbeitnehmer:innen Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt in die bAV entrichten (sog. Entgeltumwandlung). Weitere 4 % sind steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.

Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht

Seit 2022 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss auf die umgewandelten Beiträge zahlen – auch bei Altverträgen. Viele Unternehmen gehen darüber hinaus und finanzieren die bAV teilweise oder vollständig selbst. 

Worauf Arbeitgeber bei der Auswahl achten sollten

Damit ein bAV-Angebot effizient genutzt werden kann, sollten Arbeitgeber bei der Auswahl eines Anbieters besonders auf folgende Kriterien achten:

  1. Transparente Kosten ohne versteckte Abschlussprovisionen
  2. Hohe Renditechancen durch moderne Anlageformen (z. B. ETFs)
  3. Geringer Administrationsaufwand für HR-Teams durch digitale Prozesse

3. Säule: Private Altersvorsorge (pAV)

Die dritte Säule umfasst alle Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge (pAV) und dient dazu, die Leistungen aus gesetzlicher Rente und bAV zu ergänzen. Jede:r entscheidet selbst, ob, wie und in welcher Form aus dem Netto zusätzlich in die private Säule gespart wird. 

Flexible Vorsorgeformen für individuelle Bedürfnisse

Das bedeutet: Die pAV wird eigenständig organisiert, finanziert und verwaltet. Sie kann individuell an die eigene Lebenssituation, das Einkommen und die persönlichen Ziele angepasst werden. Typische Möglichkeiten sind etwa:

  1. ETF-Sparpläne (z. B. bei Trade Republic oder Scalable Capital)
  2. Investmentfonds und aktiv verwaltete Portfolios
  3. Private Lebensversicherungen
  4. Investitionen in Immobilien
  5. Riester-Rente (staatlich gefördert, besonders für Arbeitnehmer:innen und Familien)
  6. Rürup-Rente / Basisrente (staatlich gefördert, besonders für Selbstständige und Gutverdiener)

Staatliche Förderung nutzen

Der Staat unterstützt die private Vorsorge durch steuerliche Anreize und Förderprogramme. Die Riester-Rente hilft Arbeitnehmer:innen und bestimmten Gruppen von Selbstständigen durch Zulagen und Steuervorteile beim Aufbau einer privaten Zusatzrente. Die Rürup-Rente (Basisrente) richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler:innen und Gutverdienende und bietet hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten.

Aktuell geplante Reformen – wie zum Altersvorsorgedepot (AVD) oder der Frühstart-Rente (siehe Meldung des Bundesfinanzministeriums) – sollen diese Systeme zusätzlich an die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen anpassen.

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Philip Liebenow

Gründer und Geschäftsführer von ginkgo

Dr. Philip Liebenow ist Co-Founder und Geschäftsführer von ginkgo. Der promovierte Jurist war zuvor unter anderem bei BCG, Trade Republic und Moss tätig. Auf dem ginkgo Blog schreibt er an der Schnittstelle von HR, Finanzen und Recht über die Umsetzung einer modernen und rechtssicheren Altersvorsorge.